Schöffenwahl 2023 – Schöffen gesucht!
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden im Amt Elsterland Frauen und Männer, die am Amtsgericht Bad Liebenwerda bzw. am Landesgericht Cottbus als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Gemeindevertreter der Gemeinden Schilda, Tröbitz, Schönborn, Rückersdorf und Heideland obliegt es Schöffenvorschlagslisten aufzustellen und zu beschließen. Diese enthalten doppelt so viele Kandidaten, wie tatsächlich Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die den Gemeinden Schilda, Tröbitz, Schönborn, Rückersdorf und Heideland wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Von der Wahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeibeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollen über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Das verantwortliche Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilt oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen zu lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessenten können eine Bewerbung für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 28. Februar 2023 dem oder im
Amt Elsterland
Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Kindergartenstraße 2a in 03253 Schönborn
E-Mail:
zusenden oder abgeben.
Unter Downloads können Sie das entsprechende Formular zur Bewerbung herunterladen.
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