Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Tröbitz ist bemüht, ihre Internetseite https://www.gemeinde-troebitz.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzt (BbgBGG)) und der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.
Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfolgt in Zusammenarbeit mit der übergeordneten Verwaltungsbehörde Amt Elsterland.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
https://www.gemeinde-troebitz.de
Stand der Barrierefreiheit
Vorgenannte Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Einzelne PDF-Dateien, weil deren Struktur, zum Beispiel Titel und Listen, von einem Screenreader (deutsch: Bildschirmvorleser) nicht erkannt und vorgelesen werden können.
- Eingebundene einzelne Fotos und Dateien, weil bei diesen eine Bildbeschreibung oder eine Textbeschreibung fehlt.
Bei diesen nicht barrierefreien Inhalten handelt es sich gegebenenfalls um Angebote von Dritten, auf die wir keinen Einfluss haben und die vom Geltungsbereich der BbgBITV nicht erfasst sind. Ihre Hinweise zu diesen Inhalten leiten wir gern an die betreffenden Anbieter weiter.
Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 05.11.2020 erstellt.
Den Stand der Barrierefreiheit ermitteln wir kontinuierlich durch eigene Prüfung.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten von https://www.gemeinde-troebitz.de aufgefallen? Dann schreiben Sie uns. Bitte nutzen Sie dafür das vorgesehene Kontakt-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren (Die übergeordnete Verwaltungsbehörde der Gemeinde Tröbitz ist dass Amt Elsterland.):
Amt Elsterland
Kindergartenstraße 2a
03253 Schönborn
Telefon: 035326/981-10
oder
Gemeinde Tröbitz
Liebenwerdaer Chaussee 1
03253 Tröbitz
Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen und Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren
Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite unter oben genanntem Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Brandenburg und Menschen mit Behinderungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich. Sie erreichen die Durchsetzungsstelle unter folgenden Kontaktangaben:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg -
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle -
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S, 14467 Potsdam
E-Mail: