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Corona-Absonderungspflicht entfällt zum 13. Februar

08. 02. 2023

Landkreis hebt seine Allgemeinverfügung entsprechend auf

 

Die Absonderungspflicht für SARS-CoV-2 infizierte Personen entfällt in Brandenburg zum 13. Februar 2023. Der Landkreis Elbe-Elster kommt der Weisung des Gesundheitsministeriums entsprechend nach und hebt seine Allgemeinverfügungen zur „Absonderung von Verdachts- sowie von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen“ entsprechend auf.

Die Corona-Lage hat sich in den vergangenen Tagen sehr entspannt. In Brandenburg zeigen die drei Corona-Warnampeln seit knapp zwei Wochen komplett auf Grün. Die Situation in den Krankenhäusern ist ruhig, die Zahl der Corona-Patienten, die stationär versorgt werden müssen, ist deutlich zurückgegangen. Es werden auch immer weniger Menschen getestet.
Nach der Coronavirus-Testverordnung des Bundes besteht bereits seit dem 16. Januar 2023 kein Anspruch mehr auf kostenlose Bürgertestung zur „Freitestung“, und Ansprüche auf Testung bestehen für Besucherinnen und Besucher, Angestellte und Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Patientinnen und Patienten von medizinischen Einrichtungen nur noch bis einschließlich 28. Februar. Vor diesem Hintergrund ist es aus fachlicher Sicht vertretbar, die Absonderungspflichten zum 13. Februar aufzuheben.

In Brandenburg wird die Absonderungspflicht nicht mit der Corona-Verordnung des Landes, sondern mittels Allgemeinverfügungen der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte geregelt. Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz des Bundes.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt Elbe-Elster in Kraft.

Anlage
Allgemeinverfügung

 

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