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Keine Werbung kein Amtsblatt …

07. 12. 2023

So heißt es ab der Amtsblattausgabe Februar 2024.

Haushalte, an deren Briefkästen die Aufschrift "Keine Werbung" o.ä. angebracht ist, erhalten ab Februar kein Amtsblatt mehr. 

Die betroffenen Haushalte können sich dann die aktuelle Ausgabe des Amtsblattes in der Amtsverwaltung abholen oder sich auf der Homepage des Amtes Elsterland (www.elsterland.de) unter der Rubrik Verwaltung/Amtsblätter herunterladen (Link: Amtsblätter)

 

Grund ist die Richtlinie für Zeitungen, welche werbefinanziert sind. Generell verhält es sich so, dass der (potentielle) Empfänger von unadressierten POSTAKTUELL Sendungen ein Selbstbestimmungsrecht hat, die private Sphäre von unerwünschten Einflüssen freizuhalten. Soweit er dieses Selbstbestimmungsrecht ausüben will, wird dies üblicherweise durch einen Sperrvermerk am Briefkasten ("Keine Werbung") zum Ausdruck gebracht. Liegt ein solcher Sperrvermerk am Briefkasten vor, muss jederzeit damit gerechnet werden, dass der jeweilige Empfänger sich gegen den Einwurf von POSTAKTUELL-Sendungen zur Wehr setzt. Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Post aufgefordert, grundsätzlich einen Sperrvermerk zu beachten.

 

Wir danken für Ihr Verständnis und bitten um Beachtung.

 

Ihre Amtsverwaltung

 

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