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Führerscheinumtausch bis zum 19. Januar 2025

28. 03. 2024

Betroffen sind Geburtsjahrgänge von 1971 und später, die ihren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 erworben haben

Das Straßenverkehrsamt macht darauf aufmerksam, dass Anfang kommenden Jahres für einige Bürgerinnen und Bürger ein Führerscheinumtausch ansteht. Betroffen sind Personen, die ihren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 erworben haben und in den Jahren 1971 oder später geboren wurden. Diese sind verpflichtet, den Führerschein bis zum 19. Januar 2025 umzutauschen. Bei den zu tauschenden Dokumenten handelt es sich um Führerscheine aus Papier, die in der DDR bzw. der BRD ausgegeben wurden.

Führerscheine, die bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht umgetauscht wurden, sind danach ungültig. Dies gilt auch für Führerscheine, die bereits getauscht werden mussten.  

Der Umtausch kann in den Meldebehörden der Ämter, Städte, Gemeinden und der Verbandsgemeinde sowie dem Straßenverkehrsamt, Riesaer Straße 17, in Bad Liebenwerda beantragt werden. Hierfür ist der Führerschein vorzulegen. Der Antragssteller muss sich ausweisen können und ein biometrisches Passbild mitbringen. Die Gebühren belaufen sich für den Umtausch auf 25,30 Euro.

Nach Angaben des Straßenverkehrsamtes kann der Führerschein auch online umgetauscht werden. Das entsprechende Angebot finden Interessenten unter der Adresse: https://lkee.de/Service-Verwaltung/Online-Dienste/ 

 

Um lange Wartezeiten zum Beispiel im Straßenverkehrsamt zu vermeiden, bittet die Behörde darum, bereits jetzt schon den entsprechenden Antrag auf Umtausch des Führerscheins zu stellen. Termine können unter www.terminland.de/lkee/ vereinbart werden. 

Die Öffnungszeiten der Meldebehörden der Ämter, Städte, Gemeinden und der Verbandsgemeinde sind den entsprechenden Amtsblättern zu entnehmen.

 

Bild zur Meldung: Führerscheinumtausch bis zum 19. Januar 2025